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UCS Union der christlichsozialen Schweiz

Auszug aus den Statuten

Art. 1 Name

1   Unter dem Namen UCS

– Union der Christlichsozialen
– Union chrétienne sociale
– Unione cristiana sociale
– Uniun cristian-sociala
besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff ZGB.

 

Art. 1 Name
1 Unter dem Namen UCS
– Union der Christlichsozialen
– Union chrétienne sociale
– Unione cristiana sociale
– Uniun cristian-sociala
besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff ZGB.

 

Art. 2 Grundsätze der UCS
1 Wegleitend für die UCS sind die christliche Sozialethik, die Grundsätze des demokratischen Rechtsstaats und die Offenheit für eine pluralistische Gesellschaft.
2 Nach christlichsozialer Auffassung sind die ethischen Grundwerte Gerechtigkeit und Friede, Freiheit und Solidarität in einer weltweiten Gesellschaft zu verwirklichen, die auf Wahrhaftigkeit, Toleranz und Achtung vor religiöser Überzeugung beruht.
3 In Ehrfurcht vor der Schöpfung und in Verantwortung gegenüber der Nachwelt setzt sich die UCS für den Schutz des Lebens in allen Bereichen ein, ebenso für die Erhaltung der Kreisläufe der Natur und die Bewahrung intakter Lebensräume.
4 Die Politik der UCS ist auf eine qualitative Entwicklung ausgerichtet, die vor allem die Hebung der Lebensqualität des einzelnen und die Förderung des Gemeinwohls weltweit zum Ziele hat.

 

Art. 3 Zweck
1 Die UCS bezweckt die Sicherung eines dauernden Kontaktes zwischen den Mitgliedorganisationen zur gegenseitigen Förderung und Unterstützung.
2 Es obliegen der UCS insbesondere folgende Aufgaben:
a) Förderung der Verwirklichung der christlichsozialen Grundsätze im Sinne des Leitbildes;
b) Förderung der Koordination bezüglich der Bildungsarbeit und der politischen Arbeit der Mitgliedorganisationen;
c) Sicherstellung der gegenseitigen Information der Mitgliedorganisationen sowie der Öffentlichkeit;
d) Verbreitung des christlichsozialen Gedankengutes;
e) Unterstützung von Projekten im Sinne des Leitbildes der UCS.

 

Art. 4 Mitgliedschaft in der UCS
1 Der Beitritt zur UCS steht gesamtschweizerischen, gewerkschaftlichen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und politischen Organisationen offen, die eine christliche Gesellschaftsordnung anstreben.
Der Beitritt steht auch kantonalen UCS offen, die eine der schweizerischen UCS analoge Struktur haben.